Unsere Leistungen

Arbeitsmedizin

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, eine betriebsärztliche Betreuung für die Beschäftigten seines Unternehmens zu veranlassen.

Ein Schwerpunkt der Leistungen der Praxis ist die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus dem Rems-Murr-Kreis und den anliegenden Kreisen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die Leistungen können sowohl bei Ihnen vor Ort als auch bei uns in der Praxis durchgeführt werden.

Wir besitzen sehr gut ausgestattete Praxisräume mit allen modernen Untersuchungstechniken wie, Sehtest, Dämmerungssehen, Hörtest, Perimetrie, Allergietest, Lungenfunktion, Belastungsuntersuchungen, Sonografie und haben direkte und schnellere Anbindung an das Labor.

Arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes

Die Beratung nach § 3 ASiG umfasst insbesondere die Unterstützung des Arbeitgebers bei

  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
  • der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb einschließlich des Umgangs mit psychisch traumatisierten Personen,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit einschließlich Leistungsgewandelter in den Arbeitsprozess.
Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Dazu gehören:

  • Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten (z.B. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Schneid- und Schweißtätigkeiten mit hohen Brandgefahren)
  • Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe (z. B. Tätigkeiten im Abwasser- oder Abfallbereich, in Laboratorien, im Gesundheitswesen, bei der Garten- und Forstarbeit)
  • Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (z. B. Gefährdungen durch die Anwendung und dabei möglicherweise freiwerdende Stoffe und Energien)
  • Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen (z.B. Zeitdruck oder Informationsüberflutung)
Betriebsbegehungen

Bei der Betriebsbegehung wird geprüft, ob die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und -regeln und darüber hinaus der Stand des Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Dabei werden alle Gefährdungsfaktoren berücksichtigt, die an den Arbeitsplätzen auftreten können:

  • biologische Gefährdungen
  • thermische Gefährdungen (Hitze und Kälte)
  • physikalische Gefährdungen, z. B. durch Lärm, Vibration, Strahlung, Druck
  • chemische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten

Je nach den Tätigkeiten und Gefährdungen muss der Arbeitgeber für die Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend veranlassen oder sie anbieten und im Rahmen der Arbeitszeit praktisch ermöglichen. Dazu gehören:

  • Beurteilung der Eignung: Eignungsuntersuchungen sollen insbesondere die Geeignetheit für bestimmte Tätigkeiten prüfen und Fremdgefährdungen verhindern.
  • Beratung und Untersuchung bei oder nach langen Erkrankungen: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Planung und Begleitung der stufenweisen Wiedereingliederung, bei Reha-Verfahren oder Suchterkrankungen
  • Freiwillige Vorsorgeangebote des Unternehmens:  B. Krebsvorsorge, Gesundheitstage, Grippeschutzimpfungen, reisemedizinischer Beratung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, hat der Arbeitgeber gemäß SGB IX, § 84 (2) zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Betriebsarzt kann hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich und der betroffene Beschäftigte einverstanden ist. Seine Kernaufgaben im BEM sind:

  • Frühzeitiges Erkennen von Rehabilitationsbedarf
  • Erstellung eines Fähigkeitsprofils und Beratung hinsichtlich zusätzlichen Trainings- und Therapiebedarfs
  • Erstellung eines Wiedereingliederungsplans
  • Kooperation mit Haus- und Fachärzten, Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern und -fachdiensten
  • Beratung und ggf. Untersuchung des Mitarbeiters vor der Eingliederungsmaßnahme
  • Arbeitsplatzbegehung mit Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und eines Anforderungsprofils
  • Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiedereingliederung und individuelle Anpassung von Belastung und Arbeitsinhalten
  • Unterstützung des Betriebs bei der Beschaffung von technischen Hilfsmitteln, der Organisation einer Arbeitsassistenz oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes